Teilnahme am Karnevalsumzug

Du möchtest – oder Ihr möchtet – in diesem Jahr im Karnevalsumzug in Heringhausen aktiv mit einem Wagen oder einer Fußgruppe teilnehmen?

So geht’s:

Grundsätzlich kann jeder am Karnevalsumzug teilnehmen. Es können sich Gruppen anmelden, welche in folgenden Varianten teilnehmen können:

  • Teilnahme mit einem Umzugwagen
  • Teilnahme mit einer Fußgruppe
  • Teilnahme mit Umzugwagen und Fußgruppe

Die Teilnahme am Umzug ist KOSTENLOS – d.h. es fallen keine Teilnahmegebühren an!

Was Euch geboten wird:

  • Unmittelbar vor dem Umzug bekommt jede teilnehmende Gruppe eine „Grundausstattung“ Kamelle und Getränke für den Karnevalsumzug gestellt.
  • Nach den ersten Metern erfolgt am Gasthof Nieder die Moderation, wo jede teilnehmende Gruppe über Lautsprecheransage angekündigt wird.
  • Während des Umzugs werdet Ihr von zahlreichen Karnevalsfreunden bejubelt.
  • Nach dem Umzug erfolgt in der Schützenhalle die Prämierung der besten Wagen und Fußgruppen. Hier winken attraktive Preisgelder.

Was wir von Euch vorab benötigen:

Damit wir sowohl die Zugfolge im Vorfeld ordentlich planen können, notwendige Abstände in der Aufstellung einplanen können und auch erste (Standard-)Informationen für die Moderation bekommen, benötigen wir von Euch folgende Angaben:

  • Den Namen Eurer Gruppe (z.B. „KCM Heringhausen“)
  • Nehmt Ihr mit einem Wagen, einer Fußgruppe oder Wagen und Fußgruppe teil?
  • die „circa“ Anzahl der Teilnehmer in Eurer Gruppe
  • Euer Thema (z.B. „Karneval in Heringhausen“)
  • Einen direkten Ansprechpartner als Vertreter für Eure Gruppe (Vorname und Name Adresse (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) / Telefon- oder Mobilfunknummer / email-Adresse)
  • Einige „lyrische“ Informationen über Eure Gruppe (z.B. Wer genau ihr seid, warum Ihr Euch für Euer Thema entschieden habt, … )

Was Ihr beachten müsst:

Teilnahme mit einem Umzugwagen:

Solltet Ihr mit einem Wagen am Karnevalsumzug teilnehmen, so gelten für den Wagenbau die allgemeinen Bestimmungen gemäß Merkblatt Nr. 114 „Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Das Merkblatt steht hier zum Download bereit: merkblatt_wagenbau
Fragen hierzu können auch direkt an info@kcm-heringhausenadressiert werden.

Einige dieser Voraussetzungen sind:

  • Zugfahrzeug und Anhänger müssen zugelassen und TÜV-abgenommen sein (TÜV im Rahmen der regulären Prüfung für die Teilnahme am Straßenverkehr), ebenso muss ein Versicherungsschutz bestehen
  • Bei Beförderung von Personen auf dem Wagen muss ein Geländer angebracht sein – bzw. eine Umrandung. Die Höhe ist abhängig davon, ob Erwachsene Personen oder Kinder auf dem Wagen befördert werden
  • Der Transport von Personen auf dem Umzugwagen ist ausschließlich während dem Umzug gestattet – nicht bei An- und/oder Abreise
  • Teilnehmende Gruppen mit einem Umzugwagen müssen je Achse 2 Personen als „Zugbegleitung“ stellen – gilt für Zugfahrzeug und Anhänger

Teilnahme mit einer Fußgruppe

Die Teilnahme mit einer Fußgruppe ist denkbar einfach. Ihr benötigt lediglich Teilnehmer – es gibt keine Mindestanforderung oder Obergrenze. Es gab auch schon Fußgruppen mit einer Einzelperson 😉

Teilnehmer mit einer Fußgruppe dürfen selbstverständlich Handwagen (Bollerwagen) oder ähnliche nicht durch Eigenantrieb fahrende Beförderungsmittel – für Kamelle oder Getränke – im Umzug mit einsetzen.

Nun kann es los gehen – füllt das Anmeldeformular aus und nehmt am Karnelvalsumzug in Heringhausen teil: